Beleihungswertgutachten

Wir erstellen Beleihungswertgutachten nach § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Diese dienen der Absicherung von Finanzierungsgeschäften und der Vermeidung von Ausfallrisiken der Kreditgeber. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt an Markt- und Beleihungswertgutachten strenge Qualitätsansprüche. Diesen Ansprüchen wird u.a. ein von der HypZert zertifizierter Immobiliengutachter gerecht.

Seit 2010 erstelle ich für diverse Banken Beleihungswertgutachten, die für laufende oder auch neue Finanzierungen genutzt werden. Sollten Sie ein Beleihungswertgutachten benötigen, klären Sie bitte im Vorfeld mit dem finanzierenden Kreditinstitut, wer der Auftraggeber für das Beleihungswertgutachten sein soll. In einigen Fällen muss die finanzierende Bank der Auftraggeber sein.

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