Immobilie geerbt – und jetzt?

Mit unserer kurzen Übersicht zeigen wir Ihnen, was sie unbedingt beachten sollten, bevor Sie eine falsche Entscheidung treffen.

Erbfolge

An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es einen Erbvertrag oder ein Testament, wenn nicht, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie in der Erbfolge vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam mit allen Miterben über die weitere Verwendung der Immobilie einigen müssen.

Finanzen und Grundbuch

Immobilie geerbt klingt erstmal gut, aber steht sie auf einem hohen Schuldenberg? Dann haben Sie die Möglichkeit, das gesamte Erbe auszuschlagen. Was müssen Sie tun? Nehmen Sie Kontakt zum Nachlassgericht auf und geben dort eine Erklärung ab, dass Sie das Erbe ausschlagen. Aber Achtung, dafür haben Sie nur 6 Wochen Zeit. Wollen Sie das Erbe annehmen? Das können Sie formlos machen oder Sie tun einfach nichts. Die Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch können Sie beim Amtsgericht beantragen und zahlen in den ersten zwei Jahren keine Gebühren.

Verkehrswert

Lassen Sie durch uns den aktuellen Wert der Immobilie aufgrund von Zustand, Größe und Lage bestimmen. Das ist wichtig für die Erbschaftssteuer, denn das Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einen selbst errechneten Durchschnittswert. Achten Sie darauf, dass nicht jedes Gutachten beim Finanzamt anerkannt wird. Der von Ihnen beauftragte Gutachter sollte entweder zertifiziert (DIN ISO 17024) oder öffentlich bestellt sein.

Erbschaftssteuer

Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und der Wert der Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge gibt es für Ehe- und Lebenspartner (500.000 EURO) und Kinder (400.000 EURO). Wichtig ist, dass Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Steuerfrei ist übrigens ein max. 200 m2 großes Haus, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als Ehe- oder Lebenspartner bzw. Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Nutzung

Nehmen Sie sich die Zeit und seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie in die geerbte Immobilie tatsächlich selber einziehen? Passen Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht, dann sollten Sie überlegen, ob Sie die Immobilie nicht besser vermieten oder verkaufen!

Fazit:
Eine Erbschaft bringt nicht nur Freude.

Eine Erbschaft kann auch viele Probleme und Herausforderungen mit sich bringen.

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