Plausibilitätsprüfung

Die Plausibilitätsprüfung kann in verschiedenen Situationen zustande kommen. Sie möchten zum Beispiel eine Immobilie von einem privaten Verkäufer erwerben. Den Kaufpreis argumentiert er Ihnen gegenüber mit einem erstellten Gutachten. Da Sie nicht der Fachmann sind, können Sie uns die Bewertung vorlegen und wir prüfen das Gutachten auf Plausibilität.

U.a. werden folgende Punkte dabei beachtet:

  • Berücksichtigung der Wertermittlungsverfahren
  • Prüfung der angesetzten Parameter wie Grundstücksgröße, Flächenangaben und Eintragungen im Grundbuch
  • Berücksichtigung des Objektzustandes, Baujahr, Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer
  • Ansatz des Bodenrichtwertes und Berücksichtigung der Grundstückseigenschaften
  • Ansatz von Liegenschaftszinssatz unter Berücksichtigung der Nutzung
  • Schlüssigkeit der Ergebnisse

Diese Punkte sowie unsere Ausführungen erklären wir Ihnen gerne in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch.

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