Finanzamt

Einer der Fälle, in denen das Finanzamt involviert ist, ist die Erbschaft (siehe hierzu „Erbschaft“).

Immobilien können auch Betriebsvermögen sein. Soll eine Immobilie in das Betriebsvermögen aufgenommen oder herausgenommen werden, erstellen wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten, welches Sie dem Finanzamt vorlegen können. Auch das Finanzamt kann den Wert Ihrer Immobilie berechnen, dies passiert in der Regel ohne Besichtigung nach vereinfachter Berechnungsformel. Der zertifizierte Sachverständige begutachtet die Immobilie, prüft die Unterlagen und errechnet einen marktgerechten Verkehrswert.

Es besteht auch die Möglichkeit, zu Lebzeiten die Immobilie bereits zu übertragen, aber weiterhin zu nutzen. Wohn-, Nießbrauch oder Rentenrechte können ins Grundbuch eingetragen werden. Aber Achtung: Diese Rechte wirken sich auf den Verkehrswert der Immobilie aus, teilweise extrem. Ich als zertifizierter Gutachter und diplomierter Sachverständiger habe immer wieder mit dieser Thematik zu tun.

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