HERZLICH WILLKOMMEN

Bewertungsanlässe

Erbschaft

Sie haben einen nahestehenden Menschen verloren und eine Immobilie „gewonnen“. Erben kann erfreulich aber auch belastend sein. Viele wichtige Entscheidungen stehen an. Was Sie bei allem persönlichen Schmerz unbedingt beachten sollten.
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Schenkung

Die Oma oder die Großtante möchte Ihnen etwas Gutes tun und lässt Ihnen ein kleines „Sparschwein“ zukommen. Aber Achtung, auch bei der Schenkung sind gewisse Punkte zu beachten, bevor es zum bösen Erwachen kommt.
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Scheidung

Mit einer (Ent-) Scheidung steht oft die nächste ins Haus: Das Ende einer Ehe/Partnerschaft wirft auch die Frage auf, was passiert mit der gemeinsamen Immobilie. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die alle gut überlegt und durchdacht sein sollten.
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Finanzamt

Die Bewertung für das Finanzamt kann verschiedene Gründe haben. Nicht nur die Erbschaft, sondern auch die Einbringung in das Betriebsvermögen oder das Auslösen einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen können Gründe sein, dass ein Verkehrswertgutachten erstellt werden soll.
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Ankauf & Verkauf

Sie sind nicht der Fachmann und haben auch keinen Fachmann in der Familie. Bevor Sie einen großen Fehler machen, sollte die Investition in ein Gutachten nicht nicht gemacht werden. Am Ende wird sich das Honorar/die Investition immer lohnen.
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Plausibilitätsprüfung

Sie haben Zweifel an der Richtigkeit eines vorliegenden Gutachtens? Wir prüfen, analysieren und aktualisieren Ihr Gutachten. Evtl. haben Sie auch ein Gutachten, welches schon etwas älter ist und die angesetzten Werte auf Aktualität überprüft werden müssen.
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Pflegschaften / Betreuung

Es kann verschiedene Gründen geben, warum ein Verkehrswertgutachten im Falle einer Pflegschaft / Betreuung zum Einsatz kommt. Zum Beispiel soll die Immobilie einer betreuten Person veräußert werden oder bestehende Wohnrechte/Nießbrauch sollen gelöscht werden. Es kann aber auch sein, dass eine betreuende Person erbt. Alles Punkte, wo ein gesicherter Wert vorliegen sollte.
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Beleihungswertgutachten

Sie haben sicherlich schon mal den Begriff Beleihungswertgutachten gehört. Banken und Sparkassen benötigen den Beleihungswert, um das „Risiko“ einer Immobilienfinanzierung zu berechnen. Zwischen dem Verkehrswert und dem Beleihungswert kann es aufgrund der Objektart zu teilweise hohen Abweichungen kommen. Hintergrund dafür sind gewisse gesetzliche Auflagen, die im Beleihungswertverfahren berücksichtigt werden müssen.
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Wir wissen, was wir tun!

Für eine verlässliche Bewertung einer Immobilie ist eine fundierte Fachkenntnis unerlässlich.
Wir legen viel Wert darauf, uns stetig weiterzubilden und immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Deutsche Immobilien Akademie
Seit 1995 ist die DIA eines der größten überregionalen Weiterbildungsinstitute für die Immobilien- und Finanzwirtschaft. Die DIA bietet ein vielfältiges Weiterbildungsangebot in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Sachverständigenwesen und Vermögensmanagement. Die Dozenten kommen aus den Reihen renommierter Hochschullehrer und erfahrener Praktiker.

Deutsche Immobilien Akademie
Die HypZert ist mit Abstand die größte akkreditierte Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter in Deutschland. Die HypZert zertifiziert seit 1996 nach den internationalen anerkannten Kriterien der DIN ISO/IEC 17024. Es können folgende Zertifizierungen abgelegt werden: CIS HypZert (S), CIS HypZert (F) und CIS HypZert (M).

Immobilienarten

Wir erstellen Kurz- und Verkehrswertgutachten für viele unterschiedliche Immobilientypen.

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnblöcke
  • Hochhäuser

Gewerbeimmobilien

  • Büros
  • Handel- und Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen und Werkstätten
  • Logistik- und Hallenflächen

Sonderimmobilien

  • Schulen
  • Hotels
  • Alters- und Seniorenheime
  • Gastronomiebetriebe
  • Einkaufszentren
  • Freizeit- und Sporteinrichtungen

unbebaute Grundstücke

  • Flächen im Außenbereich
  • Acker- und Grünland
  • Seen
  • Bauerwartungsland
  • Rohbauland
  • baureifes Land

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

Henry Ford

Zu unseren Auftraggebern gehören Kreditinstitute, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, mittelständische Unternehmen und Privatkunden.

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